Sehr geehrte Damen und Herren,
aus aktuellem Anlass weist die NADA darauf hin, dass sich schärfere Bestimmungen für Infusionen ergeben. Darauf weisen wir insbesondere die im Spitzensport tätigen Ärzte hin. Danach dürfen auch Infusionen in kleinen Dosen (so genannte Kurzinfusionen) nur mit vorher erteilter medizinischer Ausnahmegenehmigung (TUE) verabreicht werden, auch wenn die Menge unter 50 ml liegt und die Substanz grundsätzlich erlaubt ist. Im Rahmen eines Krankenhausaufenthalts sind Kurzinfusionen sowie Infusionen erlaubter Substanzen weiterhin rechtmäßig. Die Welt Anti-Doping-Agentur (WADA) macht in diesem Zusammenhang explizit deutlich, dass weiterhin nur intravenöse Injektionen mit einer Spritze über eine Nadel oder über Butterfly zugelassen sind. Generell darf dabei die Gesamtmenge 50 ml auch bei erlaubten Substanzen nicht überschreiten.
Der TUE-Standard ist entsprechend angepasst worden. Diesen fügen wir zu Ihrer Information dieser Nachricht bei.